Berlin, 17.07.2019. Am heutigen Mittwoch wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für eine Masern-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Künftig soll unter anderem für alle Kita-Kinder nachgewiesen werden, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss vom Kitabesuch. Infolge der zunehmenden Impfmüdigkeit in der Bevölkerung ist dieser Schritt notwendig geworden. Der Deutsche Kitaverband kritisiert, dass das Personal in Kitas mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet wird. „Zwar bringt die Impfpflicht für die Kitas Sicherheit, weil auf diese Weise ein nachhaltiger und umfassender Schutz vor Ansteckungen gewährleistet werden kann. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob nicht die Entscheidung über eine Impfpflicht und die Betreuung nicht geimpfter Kinder zunächst im Ermessen einer jeden Kindertagestätte selbst hätte bleiben können. Denn viele Kindertagessstätten hatten die Aufnahme von Kindern ohnehin schon mit einer Kontrolle entsprechender Impfungen verbunden“, so Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Deutschen Kitaverbandes.
Personeller und bürokratischer Mehraufwand für Kitas
Was bleibt, ist nun der Mehraufwand für die Kindertagesstätten. Denn auch wenn formal die örtlichen Gesundheitsämter für die Überwachung und die Verhängung von Bußgeldern zuständig sind, bleibt die Pflicht zur Meldung Impfsäumiger bei den Kitas. Das bedeutet in der Praxis, dass für jedes Kitakind und für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten der Impfnachweis nachträglich geprüft werden muss und auch künftig das Vorliegen des Impfschutzes überwacht werden muss. Hier wird das Personal in Kitas mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet, der im Zweifel zu Lasten der Qualität und der Betreuung geht. Weegmann dazu: „Es kann nicht sein, dass die Leitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kitas immer mehr Bürokratie zu bewältigen haben und ihnen immer weniger Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben bleibt. Auf der Strecke bleiben wieder einmal die Kinder.“
Der Mehraufwand für die Erfüllung der Gesetzesanforderungen soll laut Gesetzentwurf nach der „One-in-one-out“-Regel der Bundesregierung kompensiert werden. Auch prüfe das Bundesministerium der Gesundheit Entlastungen in anderen Regelungsbereichen. „Das ist ein sehr vages Versprechen. Wir fordern konkrete Regelungen, welche bisherige Belastung für die Kitas als Kompensation für die Folgen der Impfpflicht abgebaut wird“, so die Vereinsvorsitzende. Auch der im Gesetzentwurf für den Erfüllungsaufwand veranschlagte Betrag in Höhe von 482.000 Euro jährlich erscheint dem Deutschen Kitaverband zu niedrig, er fordert eine deutliche Erhöhung dieses Betrages. Weegmann dazu: „Wenn in anderen Regelungsbereichen Entlastungen geprüft werden sollen, dann möchten wir dazu konkrete Vorschläge hören. Es gäbe sehr viele bürokratische Hürden, die den freien unabhängigen Trägern sehr viel Geld kosten und keinen Nutzen bringen. Wir sind offen, hier unsererseits konkrete und konstruktive Vorschläge zu machen. Und wir möchten nachvollziehen können, wie genau der im Gesetzentwurf berechnete Betrag für den Erfüllungsaufwand berechnet wurde. Denn allein eine überschlägige Rechnung zeigt uns, dass dieser Betrag erheblich zu niedrig angesetzt ist.“
Kontakt: Dr. Kerstin Brauckhoff, Leiterin Hauptstadtbüro
Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V.
Französische Straße 12, 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 20 188-334
Mobil +49 (0) 172 3006596
kerstin.brauckhoff@deutscher-kitaverband.de
V.i.S.d.P.: Waltraud Weegmann, Vorsitzende.