Die Situation in den Kitas in Nordrhein-Westfalen ist alarmierend:

  • Das Kita-Angebot ist vielerorts längst instabil und 1100 von rd. 10700 Kitas waren schon zu Beginn des Jahres von Stundenreduzierungen, Gruppenschließungen oder Komplettschließungen betroffen (vgl. SZ vom 23.03.24).
  • Mitarbeitende wandern frustriert aus den Kita-Teams ab.
  • Durch die mangelhafte Finanzierung der Kita-Träger drohen sogar Insolvenzen (vgl. https://kita-buendnis.nrw/)
  • Mit nur 446 Plätzen im Jahr 2023 ist der Ausbau von U3-Plätzen in Nordrhein-Westfalen fast zum Erliegen gekommen (vgl. Zeit Online 23.04.24).

Das sind Anzeichen dafür, dass das System Kita in Nordrhein-Westfalen vor einem irreversiblen Kipppunkt stehen könnte. Seit 2022 hat die Landesregierung die Absicht, das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen zu novellieren. Bis heute aber hat die Landesregierung immer noch keine konkreten Vorschläge zu einer grundlegenden Reform der frühkindlichen Bildung vorgelegt.

Vor allem freie Kita-Träger außerhalb der großen Sozialverbände brauchen umgehend grundlegend bessere Rahmenbedingungen. Viele freie Kita-Träger können sich nicht anderweitig finanzieren und werden landesweit auch längst nicht immer gleichbehandelt.  Zentral für ein stabiles Fundament der Kita-Versorgung in NRW bleibt eine ausreichende Finanzierung.

Dabei besonders wichtig: Bislang müssen freie Kita-Träger einen Trägeranteil mitbringen, um ihre Kita-Arbeit zu finanzieren. Dieser Trägeranteil aus Eigenmitteln der Kita-Träger muss wegfallen. Die freien Kita-Träger unterstützen die Kommunen, ihre gesetzliche Pflichtaufgabe wahrzunehmen. Und dafür sollen sie einen Trägeranteil aufbringen?

In Nordrhein-Westfalen ist der Trägeranteil eines überkommenen Finanzierungssystems, das viele andere Bundesländer längst abgeschafft haben.

Fakt ist: Viele freie Kita-Träger können nicht auf zusätzliche Einnahmequellen zurückgreifen.

Die Finanzierung des laufenden Kita-Betriebs aus freiwilligen und sporadisch eingehenden Eltern-Spenden ist nicht stabil.

Fazit: Es darf nicht weiter bei den derzeit geltenden KiBiz-Regelungen bleiben und beim Aufschieben der notwendigen KiBiz-Überarbeitung.

Es darf nicht bei dieser unzureichenden Reaktion der Landesregierung auf die Kita-Krise in NRW bleiben.

Was die Finanzierung der freien Kita-Träger in Nordrhein-Westfalen betrifft, fordern wir als Deutscher Kitaverband:

  • eine 100-Prozent-Finanzierung der Kita-Arbeit für freie Kita-Träger, die über keine weiteren Einnahmequellen (z.B. Steuern) verfügen
  • Förderung der Kita-Träger in der tatsächlich anfallenden Höhe der Kosten, insbesondere bei Personal, Miete und Energie („Spitzabrechnung“)
  • Vereinfachung und Entbürokratisierung zum Beispiel durch Förderung über Pauschalen etwa bei der Fortbildung der Kita-Teams oder bei Sach-Kosten und die Auflösung unterschiedlicher Fördertöpfe
  • die künftig zeitnah erfolgende Anpassung der Kita-Finanzierung an tatsächliche Kosten-Erhöhungen (Änderung des heutigen § 37 KiBiz)
  • Wahlfreiheit der Eltern und Abschaffung des Elternbeitragsverbots (heutiger § 51 KiBiz): Anspruch der Eltern auf Leistungen, die über das geförderte KiBiz-Standard-Angebot hinausgehen und von den Eltern selbst finanziert werden können
  • Förderung einkommensschwacher Familien bei gleichen Zugangsmöglichkeiten zu allen Kita-Leistungen
  • als künftige Fördergrundlage: die Festlegung eines KiBiz-Standard-Angebots, das alle Kita-Träger in Nordrhein-Westfalen erbringen müssen, die über KiBiz-Mittel gefördert werden

Jetzt muss ein novelliertes Kinderbildungsgesetz vor allem die Kita-Finanzierung auf ein zukunftsfähiges Fundament stellen!

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