Finanzierung
In den meisten Bundesländern tragen freie Träger maßgeblich dazu bei, den gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz zu erfüllen, indem sie fast die Hälfte aller Kitaplätze bereitstellen. Insbesondere neue unabhängige Träger haben einen bedeutenden Beitrag zum Ausbau der Kitaplätze geleistet. Ohne sie wäre der gesetzlich garantierte Anspruch oft nicht umsetzbar.
Formal sind die freien Träger den öffentlichen Trägern gleichgestellt, gleichwohl haben die freien Träger in der täglichen Arbeit mit Benachteiligungen zu kämpfen, die es erheblich erschweren, sich auf das zu konzentrieren, was sie als ihre eigentliche Aufgabe sehen: die qualifizierte Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung. Ein fairer Wettbewerb der Träger wird so unterbunden. Nur dann, wenn wirklich freier und fairer Wettbewerb um Qualität und Innovation ermöglicht wird, kann die Wahlfreiheit für Eltern hergestellt werden. Ein Faktor hierbei ist das Finanzierungssystem: Alle Trägergruppen müssen so auskömmlich finanziert werden, dass alle Anbieter gleiche Marktzugangschancen und gleiche Bedingungen im Wettbewerb haben.
Der Deutsche Kitaverband setzt sich für einen Übergang von der Zuwendungsfinanzierung hin zu einer vollständigen Entgeltfinanzierung für rechtsanspruchsgestützte Leistungen der Kinderbetreuung ein.
Forderungen des Deutschen Kitaverbands
- Vollständige Entgeltfinanzierung: Ablösung des Landesrechtsvorbehalts nach §74a SGBVIII durch einen bundesrechtlichen Rahmen für eine Entgeltfinanzierung.
- 100%-Finanzierung: Deckung der Kinderbetreuungskosten durch öffentliche Zuschüsse und ggf. Eltern-/Zusatzbeiträge ohne Eigenmittel der Träger. Regelmäßige Kostenevaluation.
- Gleiche Förderung für gleiche Leistung: Gleichstellung der Finanzierung, Garantie einheitlicher Marktzugangschancen und Bedingungen im Wettbewerb für freie und kommunale Träger.