Qualität

Die Qualität von Kindertageseinrichtungen ist von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die ganzheitliche Entwicklung junger Persönlichkeiten. Eine hochwertige Betreuung trägt maßgeblich zur Förderung von Kindern bei – die Kita-Träger spielen dabei eine Schlüsselrolle. Investitionen in qualitätsvolle Kitas sind daher nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft der Gesellschaft.

Für die Weiterentwicklung von Kitaqualität ist es erforderlich, den vorherrschenden Qualitätsbegriff in der Familienpolitik zu überdenken. Bisher liegt der Fokus stark auf quantitativ messbaren Strukturmerkmalen wie Fachpersonalschlüsseln und Gruppengrößen, während Prozess- und Ergebnisqualität zu wenig Beachtung finden. Es ist an der Zeit, diesen Aspekt zu berücksichtigen.

Ein Aspekt, der in der Diskussion um gute Kitaqualität bislang weitgehend außer Acht gelassen wird: Die Kita-Träger sind für Qualitätssicherung und -entwicklung in den Kitas verantwortlich. Darüber hinaus liegen alle finanziellen, rechtlichen und pädagogischen Aspekte der Einrichtungen in der Verantwortung und Kontrolle der Träger.

Die systematische und fachlich begründete Überprüfung der erreichten Qualität von Kita-Arbeit sollte in einem modernen Bildungssystem selbstverständlich sein. Nur mit einer externen Evaluierung kann die Prozessqualität in den Kitas sichergestellt werden.

Forderungen des Deutschen Kitaverbands

  • Prozess- und Interaktionsqualität: stärkere Orientierung von Gesetzesvorhaben an der Prozessqualität
  • Qualifizierung der Kita-Teams: Wechsel zu multifunktionalen Teams (Mindestpersonalschlüssel mit Fachkraftquote), Zeitkontingente für Erzieher:innen und zusätzliche Leitungsaufgaben, Führungskräfte-Trainings und pädagogische Fachberatung.
  • Qualifizierungszuschüsse: Förderung von horizontalen und vertikalen Karrieren, pädagogische Funktionsstellen.
  • Finanzierung: 100%ige Gegenfinanzierung aller Personalstellen.
  • Professionalisierung der Kita-Träger: Einrichtungsübergreifende Funktionsstellen, Digitalisierung (Anschubfinanzierungen, Grundqualifizierungen).
  • Qualitätssteuerung: Verpflichtende Evaluierungen aller öffentlich geförderten Träger.
Fünf Knetmännchen in unterschiedlichen Farben stehen im Kreis und halten sich an den Händen